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Bundesnetzagentur veröffentlicht Jahresstatistik zur Telefonüberwachung
(26.04.2007)

Trotz anhaltender Zuwächse bei den Mobiltelefonanschlüssen im Jahr 2006 nahm die Zahl der Überwachungen in diesem Bereich nur geringfügig zu. Im Festnetzbereich konnte ein leichter Rückgang der Überwachungsmaßnahmen verzeichnet werden.
Die Betreiber von Telekommunikationsanlagen sind verpflichtet, den berechtigten Stellen die Überwachung der Telekommunikation zu ermöglichen, eine Jahresstatistik über die nach der Strafprozessordnung durchgeführten Überwachungsmaßnahmen zu erstellen und der Bundesnetzagentur zu übermitteln. Nach der Strafprozessordnung dürfen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation nur in Fällen besonders schwerer Kriminalität angewendet werden. Dazu bedarf es einer richterlichen Anordnung.
Quelle: Bundesnetzagentur




