Prüfplan für BMA
Wartungsleistungen für BMA
Prüfplan für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675/A1
Allgemeines
Ein Prüfplan für BMA sollte folgende Hinweise und Mindestanforderungen beinhalten:
a) Hinweise für den Beginn und Umfang der Instandhaltungsarbeiten, z. B.:
- Anmeldung beim Kunden, mit gegebenenfalls Hinweis auf die vorübergehende Außerbetriebnahme von Anlagenteilen wie z. B. Feuerlöschanlangen oder der Ansteuereinrichtung für die ÜE
- Abschaltung von externen Steuerungen, z. B. Signalgeber-Brandalarm
- gegebenenfalls Anmeldung der Instandhaltungsarbeiten an der Anlage bei der Feuerwehr oder anderen hilfeleistenden Stellen.
b) Hinweise für den Abschluss der Instandhaltungsarbeiten, z. B.:
- gegebenenfalls Abmeldung der Instandhaltungsarbeiten bei der Feuerwehr oder anderen hilfeleistenden Stellen,
- Wiederinbetriebnahme aller abgeschalteten und außer Betrieb genommenen Anlagenteile;
- Eintrag in das Betriebsbuch
- Abmeldung beim Kunden, Betreiber oder der eingewiesenen Person und ggf. Unterschrift einholen.
Inspektion
Folgende Prüfung sollten mindestens durchgeführt werden:
a) Energieversorgung
- Funktion Netzausfall prüfen;
- Belastungsprüfung der Batterien nach Herstellerangeben;
- Überprüfen der Batterieladespannung an den Batterieklemmen;
- Funktion Batterieausfall prüfen.
b) Alarmzähler
- Alarmzählerstand mit Eintragungen im Betriebsbuch vergleichen und gegebenenfalls Ursachen für Falschalarme ermitteln;
- gegebenenfalls Hintergrundspeicher auf Abweichungen oder besondere Ereignisse begutachten.
c) Übertragungswege/ Melder
Je Übertragungsweg (Primärleitung) ist die Prüfung eines Melders je Quartal ausreichend, wenn im Jahr alle zerstörungsfrei prüfbaren Melder und die Übertragungswege mit nicht zerstörfrei prüfbaren Meldern geprüft werden, darunter:
- Übertragungswege auf bestimmungsgemäße Funktion;
- Überprüfung der Handfeuermelder;
- Überprüfung der automatischen Brandmelder
d) Funktionsprüfung
- Alle optischen und akustischen Alarmierungseinrichtungen;
- Zusätzliche Peripheriegeräte, z. B. Feuerwehr-Schlüsseldepot, FAT, FBF;
- Ansteuereinrichtungen von ÜE für Fernalarm;
- Ansteuereinrichtungen von ÜE für die Störungsweiterleitung
- Steuereinrichtungen (z. B. Löschanlage, Feststellanlage).
e) Sichtprüfung/ Begehung
Überprüfung auf Änderung der Raumnutzung oder Raumgestaltung. Überprüfen, ob die Räume, die nicht in die Überwachung einbezogen sein müssen, hinsichtlich ihrer Brandlast unbedenklich sind.
- Überprüfen des freien Raumes (0,5 m) um die Melder;
- Überprüfen aller Melder auf ordnungsgemäße Befestigung und auf mechanische Beschädigung.
Wartung
Die Wartung sollte nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich durchgeführt werden, darunter z. B.:
- Pflege und Reinigung von Anlagenteilen;
- Auswechseln von Komponenten mit begrenzter Lebensdauer (z. B. Brandmelder, Akkumulatoren, Geräte und Speicherbatterien) nach Ablauf der Nutzungsdauer;
- Justieren, Neueinstellen, Abgleichen von Bauteilen und Geräten;
- FSD alle Funktionen überprüfen einschließlich der Entnahme der Objektschlüssel;
- Überprüfung der Feuerwehr-Laufkarten auf Aktualität;
- Alle zur Dokumentation gehörenden Unterlagen auf Vollständigkeit und Aktualität überprüfen.


